Das Gründungsstipendium NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, sodass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich voll und ganz auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren. Wer gefördert werden kann und wie der Weg zum Gründungsstipendium NRW aussieht, erklären wir hier.

Team von jungen Gründern sitzt an einem Tisch und bespricht sich.
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Wer wird gefördert?

Gefördert werden Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen ihren Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben und das Gründungsvorhaben als Hauptberuf verfolgen. Zudem wird vorausgesetzt, dass sie sich mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbstständig machen wollen.
Interessenten, die nicht die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft haben, sollten beachten, dass sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis brauchen. Im Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel dürfen keine Beschränkungen vermerkt sein, die eine Gründung als hauptberufliche Tätigkeit unmöglich machen.

Wie läuft die Förderung ab?

Sobald die Förderung bewilligt ist, erhalten die Gründerinnen und Gründer 1.200 Euro pro Monat und Person über eine Laufzeit von maximal einem Jahr. Das Geld kann sowohl für den privaten Lebensunterhalt verwendet als auch in das Start-up investiert werden. Darüber hinaus profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten von einem Coaching, das ihnen von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung angeboten wird. Diese Netzwerke haben einschlägige Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen und unterstützen die Gründerinnen und Gründer dabei, Kontakte zur regionalen Gründungsszene, zu etablierten Unternehmen und Investoren zu knüpfen. Die vermittelten Coaches beraten die Existenzgründerinnen und -gründer individuell und erstellen zusammen mit den Gründerinnen und Gründern jeweils auf die Geschäftsidee zugeschnittene Betreuungsfahrpläne.

Der Bewerbungsprozess im Überblick

Prozessschema Bewerbungsprozess
© Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

In sieben Schritten zum Gründungsstipendium NRW:

26 Netzwerke in ganz NRW

Wo und wie kann ich mich bewerben?

Um sich für ein Gründungsstipendium bewerben zu können, muss zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufgenommen werden. Das Gründungsnetzwerk berät die Bewerberinnen und Bewerber und führt durch den weiteren Bewerbungsprozess.

Grundsätzlich soll die Bewerbung bei einem Gründungsnetzwerk in der Region des geplanten Standorts des Gründungsvorhabens erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. wenn ein Netzwerk aufgrund besonderer inhaltlicher Zuschnitte des Gründungsvorhabens spezifische Hilfestellungen und Expertise bieten kann, ist eine Bewerbung bei einem Gründungsnetzwerk außerhalb der eigenen Region möglich. Die Liste der Netzwerke wird fortlaufend aktualisiert, sodass Gründerinnen und Gründer von der flächendeckenden Qualität und räumlichen Nähe profitieren können.

Diese Umgebungskarte sowie eine alphabetische Liste zeigen die akkreditierten Gründungsnetzwerke bzw. Gründungsnetzwerkpartner in Nordrhein-Westfalen.

Gründungsnetzwerke in NRW

Das Ideenpapier

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Nach einer Erstberatung bei einem regionalen Gründungsnetzwerk erstellen die Gründerinnen und Gründer ein aussagekräftiges Ideenpapier, in dem sie ihre Geschäftsidee präsentieren, die derzeitige Marktsituation und ihre eigenen Wettbewerbschancen skizzieren sowie die Machbarkeit und Erfolgsaussichten ihrer Geschäftsidee einordnen. Ebenso stellen die Gründerinnen und Gründer sich selbst und ihre unternehmensspezifischen Fähigkeiten kurz vor. Dieses Ideenpapier reichen die Gründerinnen und Gründer dann bei ihrem regionalen Gründungsnetzwerk ein und werden bei einer hinreichenden Qualität des Ideenpapiers eingeladen, ihre Idee vor der Jury des Netzwerks zu pitchen.

Es ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Zustimmung der ersten Jury möglich, vor verschiedenen Jurys bzw. bei unterschiedlichen Netzwerken zu pitchen. Das heißt: Wer im ersten Pitch keinen Erfolg hatte, kann zwar die Möglichkeit bekommen, seinen Pitch zu überarbeiten und erneut zu präsentieren, muss dies aber vor der gleichen Jury tun. Die Termine der Jurysitzungen werden regelmäßig hier auf der Webseite im Kalender veröffentlicht.

Für Gründerinnen und Gründer

Vorlage fürs Ideenpapier zum Download

 

Wie läuft die Jurysitzung ab?

Die Jury entscheidet, ob die Gründerinnen und Gründer zur Förderung empfohlen werden oder nicht. Sie wird vom jeweils betreuenden Gründungsnetzwerk berufen und besteht aus drei bis sechs Mitgliedern mit einschlägiger Gründungserfahrung aus dem regionalen Umfeld.
Die Jurorinnen und Juroren treffen ihre Auswahl auf Basis des vorab eingereichten Ideenpapiers und - bei hinreichender Qualität des Ideenpapiers - einer persönlichen Präsentation, in denen alle Gründerinnen und Gründer des Gründungsteams ihr Konzept vorstellen. Im direkten Anschluss an den Pitch erhalten die Präsentierenden die Gelegenheit, konkrete Fragen der Jury zu beantworten. Die Jury bewertet das Team und seine Gründungsidee in den Kriterien Gründungspersönlichkeit/-team, Innovativität der Geschäftsidee, Machbarkeit, Kundennutzen/Bedarf und adressierter Markt/Branche/Wettbewerbssituation.

Die Entscheidung der Jury über die Förderempfehlung wird zeitnah durch das betreuende Netzwerk mitgeteilt. Daraufhin müssen die ausgewählten Gründerinnen und Gründer innerhalb von zwei Monaten nach der Jurysitzung einen Antrag auf Förderung beim Projektträger Jülich stellen, wenn sie gefördert werden wollen. Der Antrag wird online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt. Zur Anmeldung wird ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, Elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürgerinnen und –Bürger) benötigt. Nach vollständig eingereichtem Antrag wird über den Förderantrag entschieden.

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Wie geht es nach der Jurysitzung weiter?

Der Pitch war erfolgreich? Wie es danach weitergeht und welche To-dos Stipendiatinnen und Stipendiaten auf dem Schirm haben sollten:

Infos zum weiteren Ablauf
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Downloads

Alle Unterlagen rund um das Gründungsstipendium NRW zum Runterladen:

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Noch Fragen?

Hier gehts zu den FAQ.

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Kontakt

Immer noch Fragen? Eine Beratung bei konkreten, individuellen Anliegen gibt es beim Gründungsstipendium-Team:

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Die nächsten Jurysitzungen auf einen Blick

27.10.2026 Jurysitzung, Veranstaltung

STARTERCENTER NRW KölnBusiness & IHK Köln

Köln

27.10.2026 09:00 Uhr

Die nächste Jurysitzung vom STARTERCENTER NRW KölnBusiness & IHK Köln steht fest. 

29.10.2026 Jurysitzung, Veranstaltung

Gründungsnetzwerk Bonn/Rhein-Sieg

Bonn

29.10.2026

Die nächste Jurysitzung des Gründungsnetzwerks Bonn/Rhein-Sieg findet im DIGITALHUB Bonn im CITYHUB statt. 

18.11.2026 Jurysitzung, Veranstaltung

digitalHUB Aachen

Aachen

18.11.2026 09:00 - 12:00 Uhr

Die nächste Jurysitzung des digitalHUB Aachen steht fest. 

19.11.2026 Jurysitzung, Veranstaltung

Anthropia

Duisburg

19.11.2026 09:45 Uhr

Die nächste Jurysitzung des Gründungsnetzwerks Anthropia findet digital statt. 

24.11.2026 Jurysitzung, Veranstaltung

Founders Foundation

Bielefeld

24.11.2026 09:30 Uhr

Die nächste Jurysitzung der Founders Foundation steht fest. 

26.11.2026 Jurysitzung, Veranstaltung

Gründungsnetzwerk Bonn/Rhein-Sieg

Bonn

26.11.2026

Die nächste Jurysitzung des Gründungsnetzwerks Bonn/Rhein-Sieg findet im DIGITALHUB Bonn im CITYHUB statt.